Kombinierte Schulung Nordrhein-Westfalen
Datum und Uhrzeit
07.01.2026
Preis pro Seminar
319,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
9 Stunden
Trainer/-in
Tatiana Petters
Teilnehmer
Max. 15
Fragen?
Inhalt
Die Kombinierte Schulung zur Prävention in Spielhallen in Nordrhein-Westfalen beinhaltet die Besondere Schulung und die Modul A Schulung. Sie umfasst eine Vielzahl von Themen, die darauf abzielen, die Mitarbeiter von Spielhallen für die Risiken der Spielsucht zu sensibilisieren und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, um problematisches Spielverhalten zu erkennen und darauf zu reagieren. Die Schulung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Regelungen zur Glücksspielprävention und -suchtbekämpfung.
Die Schulung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter in Spielhallen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um verantwortungsbewusst und präventiv zu handeln. Sie sollen in der Lage sein, potenziell suchtgefährdete Spieler zu erkennen, angemessen zu reagieren und ihnen gegebenenfalls Unterstützung anzubieten. Die Schulung trägt dazu bei, die Spielhallen zu einem sicheren und kontrollierten Umfeld zu machen.
Es ist wichtig, dass die Schulung regelmäßig besucht wird, um sicherzustellen, dass das Personal über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich der Glücksspielprävention informiert ist.
Zielgruppe
- Die Schulung ist für das Servicepersonal und die Sozialkonzeptbeauftragten Personen in Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand - zertifizierungsrelevanten Spielhallen (alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt).
- Das Personal muss innerhalb der ersten 3 Monaten nach Dienstantritt in der besonderen Schulung geschult werden.
- Die Kombinierte Schulung (Modul A und Besondere Schulung) dauert 11 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
- Die Mitarbeitenden einer Spielhalle müssen die Besondere Schulung alle 2 Jahre wiederholen.
- Bei Neueinstellungen müsen die Mitarbeitenden einer Spielhalle die erste Wiederholung nach 2 Jahren absolvieren. Jede weitere Wiederholung des Modul A erfolgt dann im dreijährigen Rhythmus.
Überblick
- Darstellung von Hintergrund und Ziel dieser Schulung (z. B. rechtlicher Rahmen der Personalschulungen) – Hinweis auf zentrale Aussagen zur Glücksspielproblematik.
- Vermittlung des für die tägliche Arbeit erforderlichen Basiswissens über die rechtlichen Grundlagen und Pflichten:
- Reflexion der eigenen Glücksspielsuchtgefährdung der Spielhallenmitarbeiterinnen und –mitarbeiter:
- Darstellung der Beratungs- und Hilfeangebote zu Glücksspielsucht: Die Servicemitarbeiterinnen und –mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, Besucherinnen und -besucher zielgerichtet über Hilfeangebote zu informieren.
- Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Einführung in Techniken zur Erkennung und Ansprache von auffälligen Glücksspielerinnen und –spielern sowie Erprobung und praktische Anwendung der Techniken in Form von RollGrundlegende Techniken zur Ansprache und Gesprächsführung
- Information über die Herausforderungen, Unterschiede und Besonderheiten von Verbundspielhallen zu Einzelspielhallen