Besondere Schulung Nordrhein-Westfalen
Datum und Uhrzeit
06.01.2026
Preis pro Seminar
149,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
3 Stunden
Trainer/-in
Tatiana Petters
Teilnehmer
Max. 15
Fragen?
Inhalt
Die BesondereSchulung zur Prävention in Spielhallen, Sportwettannahmestellen und gastronomischen Betrieben mit Geldgewinnspielgeräten in Nordrhein-Westfalen umfasst eine Vielzahl von Themen, die darauf abzielen, die Mitarbeitenden für die Risiken der Spielsucht zu sensibilisieren und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, um problematisches Spielverhalten zu erkennen und darauf zu reagieren. Die Schulung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Regelungen zur Glücksspielprävention und -suchtbekämpfung.
Die Schulung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden in Spielhallen, Sportwettannahmestellen und gastronomischen Betrieben mit Geldgewinnspielgeräten die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um verantwortungsbewusst und präventiv zu handeln. Sie sollen in der Lage sein, potenziell suchtgefährdete Spieler zu erkennen, angemessen zu reagieren und ihnen gegebenenfalls Unterstützung anzubieten. Die Schulung trägt dazu bei, die stationären Glückspielangebote zu einem sicheren und kontrollierten Umfeld zu machen.
Es ist wichtig, dass die Schulung regelmäßig besucht wird, um sicherzustellen, dass das Personal über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich der Glücksspielprävention informiert ist.
Zielgruppe
- Die Schulung ist für das Servicepersonal und die Sozialkonzeptbeauftragten Personen in Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand - zertifizierungsrelevanten Spielhallen (alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt).
- Das Personal muss innerhalb der ersten 3 Monaten nach Dienstantritt geschult werden.
- Die Besondere Schulung dauert 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
- Die Mitarbeitenden einer Spielhalle müssen die Besondere Schulung alle 2 Jahre wiederholen
Überblick
- Information über die Herausforderungen und Besonderheiten von Verbundspielhallen und Spielhallen
- Unterschiede von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand zu Einzelspielhallen und deren Auswirkungen auf den Jugend- und Spielerschutz
- Maßnahmen des Unternehmens für Jugend- und Spielerschutz in Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand.