Modul B Nordrhein-Westfalen
Präsenzseminare
Freie Plätze

Modul B Nordrhein-Westfalen

Prävention
Schulungszentrum Köln Mitte, Olpener Str. 112, 51103 Köln

Datum und Uhrzeit

15.03.26

09:30 Uhr – 16:30 Uhr

Preis pro Seminar

239,00 €zzgl. MwSt.

Dauer

8 Stunden

Trainer/-in

Siegfried Berres

Teilnehmer

Max. 15

Fragen?

Inhalt

Die Modul B Schulung zur Prävention in Spielhallen, Sportwettannahmestellen und gastronomischen Betrieben mit Geldgewinnspielgeräten in Nordrhein-Westfalen  umfasst eine Vielzahl von Themen, die darauf abzielen, die Führungskräfte und Inhaber von Betrieben für die Risiken der Spielsucht zu sensibilisieren und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, um problematisches Spielverhalten zu erkennen und darauf zu reagieren. Die Schulung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Regelungen zur Glücksspielprävention und -suchtbekämpfung.

Die Schulung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung in Spielhallen, Sportwettannahmestellen und gastronomischen Betrieben mit Geldgewinnspielgeräten die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um verantwortungsbewusst und präventiv zu handeln. Sie sollen in der Lage sein, potenziell suchtgefährdete Spieler zu erkennen, angemessen zu reagieren und ihnen gegebenenfalls Unterstützung anzubieten. Die Schulung trägt dazu bei, die stationären Glückspielangebote zu einem sicheren und kontrollierten Umfeld zu machen.

Es ist wichtig, dass die Schulung regelmäßig besucht wird, um sicherzustellen, dass das Personal über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich der Glücksspielprävention informiert ist.

Zielgruppe

  • Die Schulung ist für das Personal mit Leitungsfunktion, Inhaber/Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten Personen in Spielhallen, Sportwettannahmestellen und gastronomischen Betrieben mit Geldgewinnspielgeräten.
  • Das Personal muss spätestens 6 Monaten nach Dienstantritt im Modul B geschult werden. Bei zertifizierungsrelevanten Spielhallen bereits spätestens 3 Monate nach Dienstantritt. 
  • Die Schulung dauert 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
  • Die Mitarbeiternden einer Spielhalle oder Sportwettannahmestelle müssen bei Neueinstellung die erste Wiederholung nach 2 Jahren absolvieren. Jede weitere Wiederholung erfolgt dann im dreijährigen Rhythmus.

Überblick

  • Hintergrund und Ziel der Schulungen
  • Vermittlung der zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden Aufgaben
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Glücksspielstaatsvertrag 2021
    • Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW
    • Jugendschutz
  • Vermittlung von Basiswissen zur Glücksspielsucht
    • Vorstellung Prävention
    • Prävalenz von Glücksspielnutzung
    • Darstellung der Spielertypen
    • Behandlung der Phasen einer Glücksspielstörung nach Custer (1987)
    • Anzeichen und Entstehung von Glücksspielsucht
  • Darstellung des Hilfesystems sowie sämtlicher Maßnahmen zum Spielerschutz
    • Erkennung auffälligen Glücksspielverhaltens
    • Ansprache von auffällig Glücksspielenden
  • Implementierung des Sozialkonzepts

Standortdetails

Schulungszentrum Köln Mitte, Olpener Str. 112, 51103 Köln

Trainer/-in

Siegfried Berres

Siegfried Berres

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